Nach der Feststellung des Jahresabschlusses 2010 und der Beschlussfassung über die Verwendung des Jahresüberschusses durch die Generalversammlung stehen die erforderlichen Angaben für den Offenlegungsbericht nach § 26 a KWG i. V. m. den §§ 319 ff. der Solvabilitätsverordnung sowie der Offenlegungsbericht im Sinne der Instituts- und Vergütungsverordnung per 31.12.2010 zur Verfügung.